Ehe- und Familienrecht

Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie in Kindschaftssachen. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen dabei auf:

  • Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen
  • Ehescheidung und Versorgungsausgleich
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt; Elternunterhalt
  • Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Ansprüche nicht verheirateter Partner

Ihre Ansprechpartner

CHRISTIANE HEIMBACH

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Steuerrecht
und Erbrecht

REBECCA ARNT

Rechtsanwältin für Ehe & Familienrecht und Erbrecht