Baurecht
Unsere Anwälte beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Dies umfasst die folgenden Schwerpunkte:
- Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmern durch bspw. Mängel im Bauvertrag, Verzug des Bauunternehmers
- Streitigkeiten zwischen Bauherren und Architekten bei Überschreitung von Bausummen, Planungsfehlern
- Fragen im Zusammenhang mit der Bauleitplanung wie Bebauungs- und Flächennutzungspläne, Bebaubarkeit von Grundstücken
- Fragen zur konkreten Bebauung von Grundstücken, Baugenehmigungen und Maßnahmen der Bauverwaltung wie Abrissverfügungen