Ehe- und Familienrecht

Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie in Kindschaftssachen. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen dabei auf:

  • Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen
  • Ehescheidung und Versorgungsausgleich
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt; Elternunterhalt
  • Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Ansprüche nicht verheirateter Partner

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