Ehe- und Familienrecht
Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie in Kindschaftssachen. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen dabei auf:
- Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen
- Ehescheidung und Versorgungsausgleich
- Kindes- und Ehegattenunterhalt; Elternunterhalt
- Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Ansprüche nicht verheirateter Partner