Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 18.02.2026, Az. II ZB 2/25 Der Sachverhalt verspricht Routine: Zwei Organmitglieder der an einer GmbH & Co. KG beteiligten Kommanditistinnen-GmbH bzw. der Komplementär-GmbH meldeten die Neueintragung der Gesellschaft, sowie in einem Fall die Änderung der Beteiligungsverhältnisse an einer Kommanditistin an….
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