„Wohnen auf Zeit ist etwas anderes als Eigentum“ – Maklerkosten als Schaden – BGH VIII ZR 238/18 und VIII ZR 371/18, beide vom 09.12.2020
Wer wegen eines Fehlverhaltens des Vermieters umziehen muss, der kann grundsätzlich einige der durch diesen Umzug entstehenden Kosten als Schadensersatz vom Vermieter verlangen. Wie umfangreich diese Schadensersatzpflicht zu sehen ist, war vor allem im Hinblick auf Maklerprovisionen umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) begrenzt nunmehr die Schadensersatzpflicht…