Neben allen Fragen rund um Kündigungen ist auch die Beratung und Vertretung in weiteren arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, Lohnansprüchen und Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung wesentlicher Teil unserer Tätigkeit. Auch diese Themen berühren die Kernaspekte der Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und bedürfen einer sorgfältigen Handhabung, um die jeweiligen Rechte und Interessen zu wahren.
Vorgehen bei Abmahnungen
Abmahnungen im Arbeitsrecht dienen als Warnung an den Arbeitnehmer bei Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten. Sie sind oft Vorläufer einer Kündigung, falls das beanstandete Verhalten nicht verbessert wird. Abmahnungen unterliegen daher hohen Anforderungen bezüglich ihrer formellen und inhaltlichen Wirksamkeit. Wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht können die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit einer Abmahnung prüfen, was dann die Grundlage für die Entwicklung der weitergehenden Strategie ist.
Kontrolle von Arbeitszeugnissen
Das Arbeitszeugnis hat eine hohe Bedeutung für die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers. Es muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein, um dem Arbeitnehmer keine Nachteile bei zukünftigen Bewerbungen zu bescheren. Als Fachanwälte können wir die Einhaltung dieser Grundsätze überprüfen und sicherstellen, dass das Zeugnis den rechtlichen Anforderungen entspricht und die Benotung widerspiegelt, die angemessen ist. Entspricht ein Arbeitszeugnis nicht den rechtlichen Vorgaben, kann eine Zeugniskorrektur geltend gemacht werden.
Lohn- und Entgeltansprüche
Nicht selten sind die finanziellen Ansprüche eine Konfliktquelle im Arbeitsverhältnis. Dazu zählen nicht nur ausstehende Gehälter, sondern auch Überstundenvergütungen, Boni und weitere vertraglich vereinbarte Leistungen. Eine juristische Beratung hilft, die Ansprüche präzise zu definieren und durchzusetzen. Wir unterstützen sie dabei, Ansprüche geltend zu machen und bei Bedarf gerichtlich durchzusetzen, oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Betriebliche Altersversorgung
Die Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung sind oft komplex und erfordern spezialisiertes Wissen. Fachanwälte für Arbeitsrecht können überprüfen, welche Zusagen gelten und welche Ansprüche dem Arbeitnehmer zustehen. Wir bieten Beratung bei der Gestaltung von Betriebsrentenvereinbarungen und vertreten Arbeitnehmer bei Streitigkeiten über ihre Ansprüche.
Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen
Ein weiteres Spezialgebiet unserer Anwaltskanzlei in Bonn ist die Beratung und Vertretung bei der Gestaltung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen. Wir wissen, dass vielen nicht bewusst ist, dass im Falle einer Kündigung kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht. Andererseits sind Abfindungszahlungen häufig das Ergebnis von Verhandlungen, um für beide Arbeitsvertragsparteien eine rechtssichere Lösung zu finden.
Die Verhandlung einer angemessenen Abfindung ist oft ein Ergebnis von Kündigungsschutzklagen, die zu Vergleichen vor dem Arbeitsgericht führen. Unsere erfahrenen Arbeitsrechtler nehmen sich dieser anspruchsvollen Aufgabe an, um unter Berücksichtigung aller Aspekte des Einzelfalls und mit kluger strategischer Beratung das beste Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.
Alternativ kommt auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrag in Betracht, bei dessen Abschluss und inhaltlicher Gestaltung umfangreiche wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen sind. Ein Aufhebungsvertrag unterliegt nicht den Vorgaben des Kündigungsschutzes und bedarf auch nicht der Beteiligung eines Betriebsrats, was für den Arbeitgeber vorteilhaft sein kann. Aber auch Arbeitnehmern kann ein Aufhebungsvertrag rechtliche Vorteile bringen, bspw. wenn er bereits ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht hat und der Aufhebungsvertrag einen nahtlosen Übergang ermöglicht.
Beide Arbeitsvertragsparteien müssen aber auch berücksichtigen, dass ein Aufhebungsvertrag erhebliche sozialrechtliche Konsequenzen haben kann. So kann beispielsweise die Verhängung einer Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III drohen, wenn der Arbeitnehmer für die Lösung des Arbeitsverhältnisses keinen wichtigen Grund hatte. Verkürzt der Aufhebungsvertrag zudem die eigentlich einzuhaltende Kündigungsfrist, kommt ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld in Betracht.
Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht ist ein Segment des Arbeitsrechts, das die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und der von Arbeitnehmern gewählten Interessenvertretung – dem Betriebsrat – regelt. Unsere Expertise erstreckt sich von der Gründung und Wahl des Betriebsrats über die Beratung in laufenden Betriebsratsangelegenheiten bis hin zur Vertretung in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Wir unterstützen Sie bei der Auslegung und Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes, bei Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen und in Konfliktsituationen mit dem Ziel, praktikable und rechtssichere Lösungen zu finden.
Personalvertretungsrecht
Das Personalvertretungsrecht bildet das Pendant im öffentlichen Dienst und betrifft die Vertretungsorgane der Mitarbeiter bei Behörden und anderen öffentlichen Institutionen. Hier beraten wir ebenfalls in allen rechtlichen Fragen, etwa bei der Prüfung von Mitbestimmungsrechten und der Abfassung von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Interpretation von Tarifverträgen und bei der Vertretung in personalvertretungsrechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.
Arbeitnehmerüberlassung, oft auch als Leiharbeit bekannt, ist ein hochspezialisiertes Feld des Arbeitsrechts, das sich mit den Beziehungen zwischen Verleihern (Leiharbeitsfirmen), Entleihern (Unternehmen, die Leiharbeitnehmer einsetzen) und den Leiharbeitnehmern selbst beschäftigt. Unsere Kanzlei bietet eine professionelle Beratung im Bereich des Arbeitnehmerüberlassungsrechts und unterstützt sowohl Verleiher als auch Entleiher dabei, die komplexen rechtlichen Herausforderungen in diesem Bereich zu meistern.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) reguliert die Bedingungen, unter denen Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber an einen anderen ausgeliehen werden können. Unsere Dienstleistungen umfassen die umfassende Beratung zu den Vorgaben des AÜG, die Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und die Vertretung bei Streitigkeiten, die sich aus der Arbeitnehmerüberlassung ergeben.