Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht

Frau Rechtsanwältin Christiane Heimbach ist u. a. Fachanwältin für Steuerrecht und zertifizierte Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (zentUma). Sie hat sich auf die Beratung und Vertretung im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht spezialisiert.

Sie berät Sie zu allen Fragen der Steuerminimierung im Bereich der Vorsorgeplanung und Vermögensübertragung zu Lebzeiten und nach einem Erbfall. Sie hilft Ihnen bei der Gestaltung oder auch der nachträglichen Korrektur von Schenkungen, der Steuerplanung für Ihr Testament, optimiert Ihre Erbschaftssteuererklärung und vertritt Sie gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanz- und Zivilgerichten.

  • die rechtzeitige Übertragung von Vermögen unter Lebenden zur Vermeidung von Erbschaftssteuer im Todesfall
  • die Übertragung von Vermögen zwischen Eheleuten zur Vermeidung des Anfalls von Schenkungssteuer
  • der Einsatz familienrechtlicher Gestaltungen wie etwa der Güterrechtsschaukel
  • die Ausschöpfung sämtlicher Steuerbefreiungsmöglichkeiten im Erbschaftssteuerrecht
  • die rechtzeitige Berücksichtigung von Pflegeleistungen durch Angehörige und Dritte
  • die optimierte Gestaltung von Testament oder Erbvertrag im Hinblick auf das Erbschaftssteuerrecht
  • die Vermeidung von anderen Steuertatbeständen, wie etwa der Spekulationssteuer
  • die Abgabe der Erbschafts- sowie Schenkungssteuererklärung und Überprüfung von Erbschafts- sowie Schenkungssteuerbescheiden

Ihre Ansprechpartnerin

CHRISTIANE HEIMBACH

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Steuerrecht
und Erbrecht