Erbausschlagung: Irrtum über Nachlass
Häufig schlagen Erben eine Erbschaft voreilig aus, weil sie glauben, der Nachlass sei überschuldet. Stellt sich später die Werthaltigkeit des Nachlasses heraus, besteht die Möglichkeit, die Ausschlagung anzufechten. Das OLG Düsseldorf hat die Voraussetzungen hierzu in einem erst vor kurzem veröffentlichten Beschluss nun konkretisiert.

