17. April 2018
In
Erbrecht
Rechtshänder darf sein Testament auch mit links schreiben
Nach § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. In einem Beschluss vom 03.08.2017 hat das OLG Köln festgehalten, dass ein Rechtshänder sein Testament auch mit links schreiben darf.