Arbeitsrecht: Ausschlussklausel ohne Mindestlohn unwirksam
In einer bislang nur als Presseerklärung vorliegenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) geurteilt, dass eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Ausschlussklausel, die ohne Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den gesetzlich garantierten Mindestlohn erfasst, insgesamt unwirksam ist (Urteil vom 18.9.2018 – 9 AZR 162/18). Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde.

