Urlaubskürzung während der Elternzeit europarechtskonform
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 04.10.2018 – C12/17 entschieden, dass das Recht der Mitgliedstaaten Zeiträume der Elternzeit bei der Berechnung des Jahresurlaubs anspruchsmindernd berücksichtigen darf. Die Entscheidung erging zwar zum rumänischen Recht, hat aber auch unmittelbare Auswirkungen für die deutsche Rechtslage.