Augen auf beim (Wohnungseigentums-) Kauf
Auch Kostenbeschlüsse innerhalb einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, die schon vor Abschluss eines Kaufvertrages über Wohnungseigentum gefasst wurden, können den kaufenden Eigentümer verpflichten. Er kann es aber bei sorgfältiger Prüfung erkennen und im Rahmen des Kaufpreises berücksichtigen.