BGH: Wer die Musik bestellt, muss zahlen (V ZR 254/17)
Auch wenn Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ohnehin hätten vorgenommen werden müssen, steht dem Wohnungseigentümer, der sie eigenmächtig oder irrig – etwa in der Annahme, er habe sie auf eigene Kosten vorzunehmen – durchführen lässt, kein Ersatzanspruch zu. Was war geschehen? Ein häufiges Problem in…
